AGB

Diese AGB regeln das Verhältnis zwischen einerseits den Kunden (im folgenden Teilnehmer/TN genannt) als Nutzer bzw. als gesetzlichen Vertreter der eigentlichen Nutzer und der Schwimmschule Robby, Inhaberin Esther Deppe-Becker (im Folgenden SSR genannt). Bei Anmeldung und vor Unterschrift unter das Anmeldeformular machen wir Ihnen diese AGB zugänglich, die Sie mit Unterzeichnung des Buchungsvertrages (BV) bzw. durch die Zahlung der Kursgebühr sodann anerkennen.

1. Abschluss des Schwimmschul -Vertrages

Der Schwimmschul- Vertrag kommt zustande, indem Sie einen der von SSR an Sie versandten und schon unterzeichneten beiden BV selbst gegenzeichnen und an die SSR termingerecht zurückschicken. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle im BV mit aufgeführtem Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Bei Kursen, deren Kursgebühr ausschließlich über eine Rechnung seitens von SSR bestätigt werden, gilt der Schwimmschul-Vertrag als zustande gekommen, durch die Übersendung der Rechnung an den TN bzw. seines gesetzlichen Vertreters.

2. Bezahlung

Die vereinbarte Kursgebühr ist grundsätzlich im Voraus, spätestens jedoch zum angegebenen Zahlungsziel zahlbar und fällig. Die monatliche Kursgebühr setzt sich aus der Jahresgebühr (Einzelstundenpreis mal der 42 Unterrichtsstunden in der Woche bzw. 32 Unterrichtsstunden an den Samstagen, die pro Kalenderjahr stattfinden) auf 12 Monate aufgeteilt zusammen. Zwischen den Parteien kann Lastschriftzahlung für die monatliche Kursgebühr vereinbart werden (Abbuchung jeweils zum 3ten Werktag eines jeden Monats), vorausgesetzt ein entsprechender Lastschriftauftrag wurde vom Vertragspartner und Kontoinhaber erteilt. Im Falle einer Kündigung erlöschen erteilte Lastschriftaufträge automatisch mit Vertragsende.
Konkret befristete Kompaktkurse oder Sonderveranstaltungen, sowie von der SSR vermittelte Veranstaltungen 3. Veranstalter sind vor Kursbeginn durch Einmalzahlung zahlbar und fällig. Bei Zahlungsverzug ist für jede weitere Mahnung nach der Erstmahnung eine Mahn-Pauschale von drei Euro fällig. Die volle Kursgebühr für einen fest gebuchten Platz ist in jedem Falle fällig und zahlbar, wenn der Kurs angetreten oder erst innerhalb von zwei Wochen vor Kursbeginn abgesagt wird. Die Absage gegenüber der SSR bedarf der Schriftform.

3. Laufzeit und Verlängerung

Der jeweilige Schwimmschul-Vertrag ist grundsätzlich auf unbestimmte Zeit gültig. Die Kündigung durch den TN ist mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende eines jeden Monats möglich, frühestens jedoch nach Ablauf der ersten 3 Monate nach Vertragsbeginn.
Für Kompaktkurse und Sonderveranstaltungen, sowie vermittelte Veranstaltungen 3. Veranstalter gilt jeweils eine konkrete Befristung, sodass derartige Vereinbarungen mit Ablauf der Befristung automatisch ohne Kündigung auslaufen.

4. Leistungen

Der Umfang der von der SSR geschuldeten, beziehungsweise der von Drittveranstaltern von der SSR vermittelten Leistungen ergibt sich aus den Angaben der zur Grundlage der Vereinbarung gewordenen jeweiligen Programmausschreibung und den hierauf Bezug nehmenden Angaben im BV bzw. in der Rechnung. Die reguläre Kurseinheit beträgt 40 Minuten, sowie 5 Minuten für organisatorische Belange. Unterrichtsfreie Zeiten / Ferien der SSR werden jeweils vor Beginn eines Jahres festgelegt und sind bei der Berechnung der Kursgebühr pp. bereits als Abzugsposten berücksichtigt.

5. Leistungs-/ Preisänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen der SSR von dem vereinbarten Inhalt, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von der SSR nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des gebuchten Kurses pp. nicht beeinträchtigen. Die SSR wird Sie über solche Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Die Festlegung des Stundenplanes beziehungsweise der Kurszeiten nimmt die SSR jeweils zu Beginn eines jeden Kalenderjahres vor. Termin – und Änderungswünsche von TN werden dabei soweit als möglich berücksichtigt. Es besteht jedoch kein Anspruch auf bestimmte Kurszeiten, beziehungsweise die Betreuung durch bestimmte Kursleiter/-innen. In dringenden Fällen behält sich die SSR derartige Änderungen auch innerhalb des jeweiligen Kalenderjahres bzw. Vertragsperiode vor. Wechseltermin und neue Gruppeneinteilungen werden von der SSR im Einzelfall unverzüglich mitgeteilt. Im Interesse eines erfolgreichen Gruppenunterrichts wird ausreichende Wassergewöhnung, Selbständigkeit und altersgemäße Lernbereitschaft der Kinder vorausgesetzt.

6. Kündigung durch die Schwimmschule

Die SSR kann ohne Einhaltung einer Frist den Schwimmschul – Vertrag kündigen, wenn der Nutzer den gebuchten Kurs pp. trotz vorheriger Abmahnung durch die SSR oder ihren Repräsentanten nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Schwimmschul – Vertrages gerechtfertigt ist. Während des Unterrichts dürfen sich in der Schwimmeinrichtung nur Kursleiter/-innen und Kursteilnehmer aufhalten. Werden Anweisungen des Kursleiters/ der Kursleiterin nicht befolgt und wird dadurch der Unterricht gestört, kann der störende Teilnehmer nach vorheriger Abmahnung von der betreffenden Unterrichtsstunde, in schweren Fällen vom Rest des Kurses ausgeschlossen werden. Das gleiche gilt, wenn der Nutzer trotz vorheriger Abmahnung weiterhin gegen die Hausordnung oder gegen sonstige Nutzungsbedingungen der jeweiligen Schwimmeinrichtung verstößt. Kündigt die SSR, so behält sie den Anspruch auf die Kursgebühren pp.; die SSR muss jedoch gegebenenfalls den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile erstatten, die sie aus der Neu-Besetzung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen, Unterrichtsausfall, Übertragbarkeit

Bei befristeten Laufzeiten verfallen mit Ende des auf dem BV angegebenen Zeitraums alle nicht wahrgenommenen Unterrichtsstunden. Verträge sind nur nach Absprache mit der SSR übertragbar. Ungenutzte Leistungen sind nicht ersetz-o. verrechenbar. Nicht in Anspruch genommene Unterrichtszeiten können nicht erstattet werden. Für Unterrichtsausfälle, deren Ursache von der SSR nicht zu vertreten sind, besteht kein Anspruch auf Erstattung bzw. Nachholung.

8. Beschränkung der Haftung

Die vertragliche und deliktische Haftung der SSR für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die dreifache Kursgebühr beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
Die SSR haftet nicht für Schäden und Leistungsstörungen in Zusammenhang mit Leistungen 3. Unternehmen, die die SSR lediglich vermittelt hat und die in der Programmausschreibung auch als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

Für während des Kurses eingebrachte Sachen des Nutzers oder seiner Begleitpersonen wird nicht gehaftet.
Der Nutzer und seine Begleitpersonen betreten und nutzen die Schwimmeinrichtung auf eigene Gefahr.
Insbesondere darf der direkte Schwimmhallen – Bereich nicht betreten werden, solange in diesem Bereich kein Personal der SSR anwesend ist

9. Datenschutz

Die SSR verpflichtet sich, alle ihr überlassenen Daten ausschließlich für die Vertraglich notwendigen Tätigkeiten zu speichern und zu verarbeiten. Nach Vertragsende werden ausschließlich auf Wunsch des TN alle persönlichen Daten (mit Ausnahme derer Daten, die gesetzlich aufbewahrt werden müssen) gelöscht. Der TN erklärt sich mit der Datensicherung und Verarbeitung seiner Personenbezogener Daten im Sinne der jeweils gültigen Datenschutzgesetze einverstanden.

10. Verjährung

Alle vertraglichen Ansprüche des Nutzers gegen die SSR verjähren ein Jahr nach dem Eintritt des jeweiligen Anspruchs.

11. Abtretungsverbot

Jegliche Abtretung von Ansprüchen des Nutzers gegen die SSR ist ohne deren vorherige Zustimmung ausgeschlossen. Das Abtretungsverbot betrifft sämtliche Ansprüche aus dem Schwimmschul – Vertrag und im Zusammenhang damit, sowie Ansprüche aus unerlaubter Handlung und ungerechtfertigter Bereicherung.

12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages insbes. dieser AGB hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages einschließl. der AGB zur Folge. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Interesse der beiden Vertragspartner am Nächsten kommt.

13. Gerichtsstand

Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passiv-Prozesse, ist der Sitz der SSR in Buxtehude.

14. Sonstiges

Der SSR stehen alle Urheber-Nutzungsrechte an Foto- und Videoaufnahmen zu, die in ihrem Auftrag während des Unterrichts hergestellt werden. Foto, Film- oder Videoaufnahmen sind nur nach vorheriger Absprache mit dem SSR – Personal gestattet. Die Erlaubnis kann ohne Begründung verwehrt werden.

Stand September 2018, gültig ab Januar 2019