Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese AGB regeln das Verhältnis zwischen einerseits den Kunden (im Folgenden Teilnehmer/TN genannt) als Nutzer bzw. als gesetzlichen Vertreter der eigentlichen Nutzer und der Schwimmschule Robby, Inhaberin Esther Deppe-Becker (im Folgenden SSR genannt). Bei Anmeldung und vor Unterschrift unter das Anmeldeformular machen wir Ihnen diese AGB zugänglich, die Sie mit Online-Buchung bzw. durch die Zahlung der Kursgebühr sodann anerkennen.
1. Abschluss des Schwimmschul-Vertrages
Der Schwimmschul-Vertrag kommt zustande, indem Sie einen von der SSR angebotenen Kurs online oder vor Ort buchen. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder bzw. Kursbucher auch für alle in der Rechnung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder bzw. Kursbucher wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.
Schließen Sie den Vertrag als Verbraucher online, per E-Mail oder telefonisch ab, steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten finden Sie in unserer Widerrufsbelehrung.
2. Bezahlung
Die vereinbarte Kursgebühr ist grundsätzlich im Voraus, spätestens jedoch zum angegebenen Zahlungsziel zahlbar und fällig. Die monatliche Kursgebühr setzt sich aus der Jahresgebühr (Einzelstundenpreis mal der 42 Unterrichtsstunden, die pro Kalenderjahr stattfinden) auf 12 Monate aufgeteilt zusammen. Zwischen den Parteien kann Lastschriftzahlung für die monatliche Kursgebühr vereinbart werden (Abbuchung jeweils zum 3. Werktag eines jeden Monats), vorausgesetzt, ein entsprechender Lastschriftauftrag wurde vom Vertragspartner und Kontoinhaber erteilt. Im Falle einer Kündigung erlöschen erteilte Lastschriftaufträge automatisch mit Vertragsende.
Konkret befristete Kompaktkurse oder Sonderveranstaltungen sowie von der SSR vermittelte Veranstaltungen Dritter sind vor Kursbeginn durch Einmalzahlung zahlbar und fällig. Bei Zahlungsverzug ist für jede weitere Mahnung nach der Erstmahnung eine Mahnpauschale von drei Euro fällig. Die volle Kursgebühr für einen fest gebuchten Platz ist in jedem Falle fällig und zahlbar, wenn der Kurs angetreten oder erst innerhalb von zwei Wochen vor Kursbeginn abgesagt wird. Die Absage gegenüber der SSR bedarf der Textform (z. B. E-Mail). Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher bleibt hiervon unberührt.
3. Laufzeit und Verlängerung
Der jeweilige Schwimmschul-Vertrag ist grundsätzlich auf unbestimmte Zeit gültig. Die Kündigung durch den TN ist mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende eines jeden Monats möglich, frühestens jedoch nach Ablauf der ersten 3 Monate nach Vertragsbeginn. Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. E-Mail) und kann auch jederzeit online über die Schaltfläche „Verträge hier kündigen“ auf unserer Website erklärt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Für Kompaktkurse und Sonderveranstaltungen sowie vermittelte Veranstaltungen Dritter gilt jeweils eine konkrete Befristung, sodass derartige Vereinbarungen mit Ablauf der Befristung automatisch ohne Kündigung auslaufen.
4. Leistungen
Der Umfang der von der SSR geschuldeten beziehungsweise der von Drittveranstaltern von der SSR vermittelten Leistungen ergibt sich aus den Angaben der zur Grundlage der Vereinbarung gewordenen jeweiligen Programmausschreibung und den hierauf Bezug nehmenden Angaben im BV bzw. in der Rechnung. Die reguläre Kurseinheit beträgt 40 Minuten sowie 5 Minuten für organisatorische Belange. Unterrichtsfreie Zeiten / Ferien der SSR werden jeweils vor Beginn eines Jahres festgelegt und sind bei der Berechnung der Kursgebühr bereits als Abzugsposten berücksichtigt.
5. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen der SSR von dem vereinbarten Inhalt, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von der SSR nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des gebuchten Kurses nicht beeinträchtigen. Die SSR wird Sie über solche Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen.
Die Festlegung des Stundenplanes beziehungsweise der Kurszeiten nimmt die SSR jeweils zu Beginn eines jeden Kalenderjahres vor. Termin- und Änderungswünsche von TN werden dabei so weit als möglich berücksichtigt. Es besteht jedoch kein Anspruch auf bestimmte Kurszeiten beziehungsweise die Betreuung durch bestimmte Kursleiter/-innen. In dringenden Fällen behält sich die SSR derartige Änderungen auch innerhalb des jeweiligen Kalenderjahres bzw. der Vertragsperiode vor, soweit sie für den TN zumutbar sind. Ist dem TN eine solche Änderung nicht zumutbar, kann er den Vertrag zum Zeitpunkt der Änderung kündigen. Wechseltermin und neue Gruppeneinteilungen werden von der SSR im Einzelfall unverzüglich mitgeteilt. Im Interesse eines erfolgreichen Gruppenunterrichts wird ausreichende Wassergewöhnung, Selbstständigkeit und altersgemäße Lernbereitschaft der Kinder vorausgesetzt.
6. Kündigung durch die Schwimmschule
Die SSR kann ohne Einhaltung einer Frist den Schwimmschul-Vertrag kündigen, wenn der Nutzer den gebuchten Kurs trotz vorheriger Abmahnung durch die SSR oder ihren Repräsentanten nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Schwimmschul-Vertrages gerechtfertigt ist. Während des Unterrichts dürfen sich in der Schwimmeinrichtung nur Kursleiter/-innen und Kursteilnehmer aufhalten. Werden Anweisungen des Kursleiters / der Kursleiterin nicht befolgt und wird dadurch der Unterricht gestört, kann der störende Teilnehmer nach vorheriger Abmahnung von der betreffenden Unterrichtsstunde, in schweren Fällen vom Rest des Kurses ausgeschlossen werden. Das Gleiche gilt, wenn der Nutzer trotz vorheriger Abmahnung weiterhin gegen die Hausordnung oder gegen sonstige Nutzungsbedingungen der jeweiligen Schwimmeinrichtung verstößt. Kündigt die SSR, so behält sie den Anspruch auf die Kursgebühren; die SSR muss jedoch gegebenenfalls den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile erstatten, die sie aus der Neubesetzung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen, Unterrichtsausfall, Übertragbarkeit
Bei befristeten Laufzeiten verfallen mit Ende des auf dem BV angegebenen Zeitraums alle nicht wahrgenommenen Unterrichtsstunden. Verträge sind nur nach Absprache mit der SSR übertragbar. Ungenutzte Leistungen sind nicht ersetz- oder verrechenbar. Nicht in Anspruch genommene Unterrichtszeiten können nicht erstattet werden. Für Unterrichtsausfälle, deren Ursache von der SSR nicht zu vertreten ist, besteht kein Anspruch auf Erstattung bzw. Nachholung.
8. Beschränkung der Haftung
Die SSR haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der SSR, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die SSR nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der TN regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die SSR haftet nicht für Schäden und Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen Dritter, die die SSR lediglich vermittelt hat und die in der Programmausschreibung auch als Fremdleistungen gekennzeichnet sind; Absatz 1 bleibt unberührt.
Für während des Kurses eingebrachte Sachen des Nutzers oder seiner Begleitpersonen (z. B. Kleidung, Wertsachen) haftet die SSR nur nach Maßgabe der vorstehenden Absätze. Wir empfehlen, keine Wertsachen mitzubringen. Insbesondere darf der direkte Schwimmhallenbereich nicht betreten werden, solange in diesem Bereich kein Personal der SSR anwesend ist.
9. Datenschutz
Die SSR verarbeitet personenbezogene Daten der TN ausschließlich zur Durchführung des Vertrages (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO). Nach Vertragsende werden die Daten gelöscht, sobald sie nicht mehr benötigt werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Weitere Informationen, auch zu Ihren Rechten, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
10. Verjährung
Vertragliche Ansprüche des Nutzers gegen die SSR verjähren ein Jahr nach dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Nutzer davon Kenntnis erlangt hat. Dies gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen; hierfür gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
11. Abtretungsverbot
Jegliche Abtretung von Ansprüchen des Nutzers gegen die SSR ist ohne deren vorherige Zustimmung ausgeschlossen. Das Abtretungsverbot betrifft sämtliche Ansprüche aus dem Schwimmschul-Vertrag und im Zusammenhang damit sowie Ansprüche aus unerlaubter Handlung und ungerechtfertigter Bereicherung.
12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages, insbesondere dieser AGB, hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages einschließlich der AGB zur Folge. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Interesse der beiden Vertragspartner am nächsten kommt.
13. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Kaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passivprozesse ist der Sitz der SSR in Buxtehude.
14. Sonstiges
Der SSR stehen alle Urheber-Nutzungsrechte an Foto- und Videoaufnahmen zu, die in ihrem Auftrag während des Unterrichts hergestellt werden. Foto-, Film- oder Videoaufnahmen sind nur nach vorheriger Absprache mit dem SSR-Personal gestattet. Die Erlaubnis kann ohne Begründung verwehrt werden.
Kontakt
Robby die Schwimmschule
Raiffeisenstraße 21
21641 Apensen
Telefon: 04167 6983360
E-Mail: info@robby-schwimmschule.de
St.-Nr.: 43/233/73170
Bankverbindung: Volksbank Stade-Cuxhaven
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Stand: November 2026